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Auch wenn
nicht-menschliche Lebewesen (oder sogar nicht belebte natürliche
Gegenstände) Träger intrinsischer Werte sind, halten deshalb noch
nicht notwendigerweise auch Rechte. In den traditionellen Theorien
philosophischer Ethik wird im Allgemeinen eine wechselseitige
Bedingtheit von Rechten und Pflichten angenommen: Nur jemand, dessen
Handeln moralischen Kriterien unterworfen ist, der also auch
Pflichten hat, kann Rechte besitzen. Zwei wesentliche Bedingungen
für die Anwendbarkeit moralischer Kriterien sind:
-
Das
betreffende Wesen ist in der Lage, moralische Prinzipien und Werte
zu verstehen.
-
Es hat
einen (zumindest partiell) freien Willen.
Erkenntnisfähigkeit und Handlungsfreiheit sind jedoch weitgehend
wenn nicht vollständig, auf die menschliche Spezies beschränkt.
Daher liegt es nahe anzunehmen, dass ausschließlich Menschen
moralische Rechte besitzen. Dagegen spricht jedoch das Argument der
Grenzfälle: Auch ein Baby hat z. B. zahlreiche sogar juristisch
sanktionierte moralische Rechte, ohne Pflichten zu haben und
moralische Kompetenz zu besitzen. Die Unterscheidung von primären
und sekundären Rechten ist hier sinnvoll: Primäre Rechte setzen ein
Mindestmaß moralischer Kompetenz voraus, für sie gilt die
wechselseitige Bedingtheit von Rechten und Pflichten in einer
Person. Sekundäre Rechte sind komplementär zu menschlichen Pflichten
– hier besteht nach wir vor eine wechselseitige Bedingtheit von
Rechten und Pflichten, aber nicht mehr in einer Person (die Eltern
haben eine Pflicht, für ihr Baby zu sorgen – das Baby hat ein Recht
darauf, dass es versorgt wird etc.). In diesem Sinne kann man sagen,
Tiere haben ein sekundäres Recht auf Unversehrtheit. Manche Autoren
postulieren sogar ein sekundäres) Recht auf Leben in der Natur.
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