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Rechte der Natur

Auch wenn nicht-menschliche Lebewesen (oder sogar nicht belebte natürliche Gegenstände) Träger intrinsischer Werte sind, halten deshalb noch nicht notwendigerweise auch Rechte. In den traditionellen Theorien philosophischer Ethik wird im Allgemeinen eine wechselseitige Bedingtheit von Rechten und Pflichten angenommen: Nur jemand, dessen Handeln moralischen Kriterien unterworfen ist, der also auch Pflichten hat, kann Rechte besitzen. Zwei wesentliche Bedingungen für die Anwendbarkeit moralischer Kriterien sind:

  • Das betreffende Wesen ist in der Lage, moralische Prinzipien und Werte zu verstehen.

  • Es hat einen (zumindest partiell) freien Willen.

Erkenntnisfähigkeit und Handlungsfreiheit sind jedoch weitgehend wenn nicht vollständig, auf die menschliche Spezies beschränkt. Daher liegt es nahe anzunehmen, dass ausschließlich Menschen moralische Rechte besitzen. Dagegen spricht jedoch das Argument der Grenzfälle: Auch ein Baby hat z. B. zahlreiche sogar juristisch sanktionierte moralische Rechte, ohne Pflichten zu haben und moralische Kompetenz zu besitzen. Die Unterscheidung von primären und sekundären Rechten ist hier sinnvoll: Primäre Rechte setzen ein Mindestmaß moralischer Kompetenz voraus, für sie gilt die wechselseitige Bedingtheit von Rechten und Pflichten in einer Person. Sekundäre Rechte sind komplementär zu menschlichen Pflichten – hier besteht nach wir vor eine wechselseitige Bedingtheit von Rechten und Pflichten, aber nicht mehr in einer Person (die Eltern haben eine Pflicht, für ihr Baby zu sorgen – das Baby hat ein Recht darauf, dass es versorgt wird etc.). In diesem Sinne kann man sagen, Tiere haben ein sekundäres Recht auf Unversehrtheit. Manche Autoren postulieren sogar ein sekundäres) Recht auf Leben in der Natur.

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